§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter der Bezeichnung EA-PowerTools vertriebenen Softwareprodukte (nachfolgend einzeln und gemeinsam „Software"), die der Anbieter als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitstellt. Für die Software GridFlow® des Anbieters gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, abrufbar unter www.gridflow.com/agb.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software — ergänzender Anwendungen für Berechnungs- und Auslegungsaufgaben im Bereich der elektrischen Energieversorgung — zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz für die durch den Kunden erzeugten Projektdaten.
(2) Die Software wird auf Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Rechenzentrumsbetreibers betrieben. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
(3) Der konkrete Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung unter www.ea-powertools.com/leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie aus dem gewählten Tarif.
(4) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt sowie die hierfür erforderliche Hard- und Software sind nicht Gegenstand des Vertrages und obliegen dem Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kann auf zwei Wegen geschlossen werden:
a) Online-Shop-Bestellung: Der Kunde registriert sich, wählt einen Tarif und schließt den Bestellvorgang im Online-Shop des Anbieters ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter die Bestellung durch Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Freischaltung des Zugangs annimmt.
b) Angebotsbestellung: Der Kunde bestellt auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters über das Online-Bestellformular oder in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit Freischaltung des Zugangs zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 4 Kostenloser Testzugang
(1) Der Anbieter kann Interessenten auf Anfrage einen einmaligen, kostenlosen Testzugang zur Software mit einer Laufzeit von 30 Tagen gewähren. Der Funktionsumfang des Testzugangs kann gegenüber den kostenpflichtigen Tarifen eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Einräumung eines Testzugangs besteht nicht.
(2) Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde diesen aktiv bestellt.
(3) Im Rahmen des Testzugangs erbringt der Anbieter die Leistungen unentgeltlich und ohne Verfügbarkeits- und Supportzusage gemäß §§ 5 und 11. Die Haftung des Anbieters ist insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, im Testzeitraum erstellte Daten 30 Tage nach Ende des Testzugangs zu löschen, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Die Löschung wird dem Kunden zuvor in Textform angekündigt, verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Datenexports.
§ 5 Verfügbarkeit und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfallzeiten gelten:
- a) geplante Wartungsfenster, die der Anbieter mit angemessenem Vorlauf, in der Regel mindestens 48 Stunden, ankündigt und die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags 8:00–18:00 Uhr) liegen;
- b) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Ursachen (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, DDoS-Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen);
- c) Ausfälle, die durch den Kunden oder dessen IT-Infrastruktur verursacht werden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu ändern und zu verbessern (Updates, Upgrades), insbesondere zur Anpassung an den Stand der Technik, an geänderte Normen und Vorschriften oder zur Optimierung von Sicherheit und Performance. Wesentliche Einschränkungen vertraglich zugesicherter Kernfunktionen sind nur unter den Voraussetzungen des § 17 (Änderungen der AGB und der Leistungen) zulässig.
(3) Der Anbieter darf Unterauftragnehmer (insbesondere Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter) einsetzen. Der Einsatz von Unterauftragnehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verantwortung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Nutzer gemäß gewähltem Tarif) für eigene Geschäftszwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt,
- a) die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, insbesondere im Wege des Outsourcings, als Service-Büro-Leistung oder zum Betrieb für Dritte; die Nutzung der Berechnungsergebnisse für Kunden des Kunden (z. B. im Rahmen von Ingenieur- oder Planungsdienstleistungen) bleibt zulässig;
- b) die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist;
- c) Schutzmechanismen, Nutzungsbeschränkungen oder Zugangskontrollen zu umgehen;
- d) automatisierte Massenabfragen durchzuführen oder die Software in einer Weise zu nutzen, die deren Betrieb beeinträchtigt.
(3) An den vom Kunden mit der Software erstellten Berechnungsergebnissen, Berichten und Projektdaten stehen dem Kunden sämtliche Rechte zu. Hiervon ausgenommen sind die in den Ergebnissen enthaltenen Bestandteile der Software selbst (z. B. Layouts, Symbolbibliotheken), an denen der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen der erzeugten Dokumente erhält.
(4) Zugriffsrechte sind personengebunden. Eine gleichzeitige Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht.
§ 7 Pflichten und Verantwortung des Kunden; Berechnungsergebnisse
(1) Die Software ist ein Werkzeug zur Unterstützung fachkundiger Anwender bei der Berechnung elektrischer Netze. Sie ersetzt nicht die fachliche Beurteilung, Planung und Prüfung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft bzw. einen fachkundigen Planer.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- a) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität der von ihm eingegebenen Daten und gewählten Parameter (z. B. Netzdaten, Betriebsmittelkennwerte, Normauswahl);
- b) die fachliche Prüfung und Plausibilisierung der Berechnungsergebnisse vor deren Verwendung, insbesondere vor der Verwendung für sicherheitsrelevante Entscheidungen, Planungen, Errichtungen oder Prüfungen elektrischer Anlagen;
- c) die Einhaltung der für sein Projekt einschlägigen Gesetze, Normen, technischen Regeln und behördlichen Vorgaben (z. B. DIN VDE-Normenreihe, technische Anschlussbedingungen der Netzbetreiber).
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die mit der Software erzielten Ergebnisse für den vom Kunden verfolgten konkreten Zweck geeignet sind oder dass die in der Software hinterlegten Normen, Kennwerte und Bibliotheksdaten dem jeweils aktuellen Stand entsprechen. Maßgeblich ist der in der Leistungsbeschreibung dokumentierte Normen- und Funktionsstand.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Software ausschließlich durch fachlich geeignetes Personal genutzt wird.
(5) Der Kunde wird keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware in die Systeme des Anbieters einbringen und vor dem Hochladen von Daten geeignete Virenschutzmaßnahmen anwenden.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der gewählten Abrechnungsperiode gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste unter www.ea-powertools.com/preise. Die Software wird mit festen Vertragslaufzeiten von einem Jahr, zwei Jahren oder fünf Jahren angeboten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus zu entrichten und mit Rechnungsstellung zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Online-Shop-Bestellungen erfolgt die Zahlung über die im Bestellprozess hinterlegte Zahlungsquelle (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder weitere angebotene Zahlungsmittel), die der Anbieter zu Beginn jeder Abrechnungsperiode belastet. Bei Angebotsbestellungen erfolgt die Zahlung per Überweisung auf Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter ist berechtigt, für die Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) einzusetzen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz).
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung zum Beginn der jeweils nächsten Abrechnungsperiode anzupassen, soweit dies zum Ausgleich von Kostensteigerungen (z. B. Rechenzentrums-, Lizenz-, Personalkosten) erforderlich ist. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis der jeweiligen Abrechnungsperiode, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung hingewiesen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs und hat eine anfängliche Laufzeit entsprechend der gewählten Vertragslaufzeit (ein Jahr, zwei Jahre oder fünf Jahre), sofern bei Angebotsbestellungen im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
(2) Online-Shop-Bestellungen: Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Mit Beginn jeder Verlängerungsperiode wird die hinterlegte Zahlungsquelle gemäß § 8 Abs. 3 erneut belastet.
(3) Angebotsbestellungen: Der Vertrag wird für die im Angebot vereinbarte feste Laufzeit geschlossen und endet automatisch mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Fortsetzung der Nutzung über die Laufzeit hinaus bedarf einer erneuten Bestellung; der Anbieter kann den Kunden rechtzeitig vor Laufzeitende auf das bevorstehende Vertragsende und auf Verlängerungsangebote hinweisen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- a) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist;
- b) der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die Nutzungsbeschränkungen nach § 6, verstößt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); eine Kündigung über eine entsprechende Funktion im Kundenkonto ist ebenfalls möglich, sofern angeboten.
(6) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Projektdaten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden endgültig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Sperrung des Zugangs
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn
- a) der Kunde sich mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug befindet und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist;
- b) konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht werden oder der Kunde die Software vertrags- oder rechtswidrig nutzt;
- c) die Sperrung zur Abwehr von Gefahren für die Systeme des Anbieters oder Dritter erforderlich ist.
(2) Die Sperrung wird dem Kunden, soweit möglich, vorab angekündigt. Sie ist aufzuheben, sobald der Sperrgrund entfallen ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 11 Support und Störungsmanagement
(1) Der Anbieter stellt für Kunden mit kostenpflichtigem Abonnement einen Support für Fragen zur Bedienung der Software und zur Meldung von Störungen bereit. Der Support ist erreichbar per E-Mail bzw. Ticketsystem unter info@ea-powertools.com zu den Geschäftszeiten montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage sowie Feiertage im Freistaat Sachsen).
(2) Störungsmeldungen werden nach Schwere klassifiziert und in angemessener Frist bearbeitet.
(3) Nicht vom Support umfasst sind fachliche Beratungen zur Elektrotechnik, zur Normauslegung oder zu konkreten Projekten des Kunden.
§ 12 Datensicherung
(1) Der Anbieter führt regelmäßige, mindestens tägliche Sicherungen der Kundendaten durch und bewahrt diese für mindestens 14 Tage auf.
(2) Unbeschadet dessen obliegt es dem Kunden, wichtige Berechnungsergebnisse und Berichte regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen zusätzlich eigenständig zu sichern, soweit dies nach Art der Daten und der Bedeutung für seine Projekte geboten ist.
§ 13 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die Aufrechterhaltung des vertraglich vereinbarten Zustands der Software während der Vertragslaufzeit nach den Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden bleibt nach Maßgabe von § 14 unberührt.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung (möglichst mit Schritten zur Reproduktion) zu melden und den Anbieter bei der Mängelanalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
(4) Eine Minderung der Vergütung durch Abzug vom laufenden Entgelt ist ausgeschlossen; Rückforderungsansprüche des Kunden wegen berechtigter Minderung bleiben unberührt (kein Ausschluss des Minderungsrechts selbst, lediglich des Selbstabzugs).
(5) Software kann nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden. Unerhebliche Minderungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden gemäß § 12 Abs. 2 entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, soweit sie nicht nach § 13 Abs. 2 wirksam ausgeschlossen ist.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Daten von Mitarbeitern des Kunden in Nutzerkonten oder personenbezogene Daten in Projektdaten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist unter www.ea-powertools.com/avv abrufbar und Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlicher (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten) enthält die Datenschutzerklärung unter www.ea-powertools.com/datenschutz.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Nutzungs- und Berechnungsdaten in anonymisierter bzw. aggregierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden, dessen Projekte oder natürliche Personen zulässt, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Software auszuwerten.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – beim Kunden insbesondere Projekt- und Netzdaten, beim Anbieter insbesondere Informationen über die Software und deren Funktionsweise – vertraulich zu behandeln, nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist; im letzteren Fall wird die betroffene Partei, soweit zulässig, vorab informiert.
(3) Die Geheimhaltungspflichten bestehen für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Pflichten, insbesondere nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), bleiben unberührt.
§ 17 Änderungen der AGB und der Leistungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis (Verhältnis von Leistung und Gegenleistung) darf durch die Änderung nicht zu Lasten des Kunden verschoben werden.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Hervorhebung der geänderten Regelungen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
(3) Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte zu Lasten des Kunden richten sich ebenfalls nach den Absätzen 1 und 2.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.